Gebäudeenergiegesetz–GEG
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Gesetze-RL-V
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Ersatz für EnEV ab 1. November 2020 (siehe Art. 10) — nur Papier, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur W ärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden