Zweiter Akt: Die Verwirrung um die Anforderungen an bestehende Aufzüge auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung setzt sich fort. Ist die notwendige Klarheit für Betreiber bereits absehbar? Seit Einführung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Juni 2015 gibt es zur Anpassung bestehender Aufzugsanlagen an den Stand der Technik Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung.
Der indische Aufzugsmarkt ist bei Neuanlagen mit ca. 60 000 Einheiten weltweit die Nummer zwei. Durch die zunehmende Urbanisierung soll diese Zahl in den nächsten Jahren auf über 100 000 steigen. DIe Messe IEE EXPO in Mumbai hat sich entsprechend entwickelt.
Zum ersten Mal beteiligte sich der VFA-Interlift mit einem Gemeinschaftsstand an der Liftech Expo 2016 im Januar in Ägypten. Der VFA-Interlift präsentierte sich mit den Mitgliedsunternehmen AFAG, Cobianchi und LiftEquip im Kairo International Convention Center. Die dritte Liftech Expo hat sich in vier Jahren zu einer sehr interessanten Plattform für Kontakte mit Nordafrika und Nahost entwickelt. Mehr als 80 Aussteller aus Europa, Asien und den MENA Staaten begrüßten rund 3300 Besucher auf einer Gesamtfläche von 8000 m². Aufgrund der Lage und mehr als 87. Mio. Einwohnern hat Ägypten eine enorme Ausstrahlung auf die arabische Welt und die Messteilnahme lohnte sich für alle, die in der Golfregion aktiv werden wollen.
Für Aufzüge sind Wartung und Instandhaltung gesetzlich vorgeschrieben. Damit Auftraggeber jedoch tatsächlich den gewünschten Leistungsumfang erhalten, ist besonderes Augenmerk auf die vertragliche Ausgestaltung zu richten. Die Wartung und Instandhaltung von gewerblich genutzten Aufzugsanlagen ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt und damit gesetzlich vorgeschrieben. Darunter fallen auch Mehrfamilienhäuser und öffentliche Einrichtungen. Die Verordnung ist seit 1.6.2015 überarbeitet in Kraft und präzisiert die Anforderungen an Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln gegenüber der vorherigen BetrSichV.
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert Aufzugsanlagen nach dem „Stand der Technik“. Müssen jetzt alle Aufzüge im Bestand modernisiert werden? Mit Betrachtung der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ergeben sich eine Reihe von neuen Anforderungen an den Betrieb und den Betreiber – nun Verwender genannt – von Aufzugsanlagen. Ein Teil der neuen Forderungen sind klar definiert, weitere Punkte sind interpretationsfähig und bedürfen der Auslegung durch Gremien.
The structure of the German lift industry is characterized by numerous small and medium-sized enterprises (SMEs), which have an approximate market share of 40%, and four large multinational lift companies and their subsidiaries. They offer both elevators and escalators. In addition, there are only a few medium-sized companies that are active in both product groups.
The situation could be compared with the U.K. or Italy, whereas in France or Switzerland, 90% is done by the multinationals. In 2015, Dr. Jürgen Dispan from IMU Institute in Stuttgart, Germany, published a new and detailed industry sector report on future trends of the elevator and escalator industry in the country.
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert Aufzugsanlagen nach dem „Stand der Technik“. Müssen jetzt alle Aufzüge im Bestand modernisiert werden?
Mit Betrachtung der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ergeben sich eine Reihe von neuen Anforderungen an den Betrieb und den Betreiber – nun Verwender genannt – von Aufzugsanlagen. Ein Teil der neuen Forderungen sind klar definiert, weitere Punkte sind interpretationsfähig und bedürfen der Auslegung durch Gremien.
Aufzüge und andere haustechnische Anlagen verursachen Luft- und Körperschall. Die daraus ggf. resultierenden Lärmbelästigungen führen häufig zu Streitfällen. In der Regel wird die Schuldfrage in scheinbar logischer Konsequenz per se beim Aufzug gesucht, folglich die Lösung des Problems dem Aufzugbauer zugewiesen. Der VFA steht auf dem Standpunkt, dass diese Betrachtung der Komplexität der Materie nicht gerecht wird.
Im Zuge der Betrachtung von Umwelteigenschaften von Produkten werden zukünftig auch Aufzüge stärker berücksichtigt. Trotz der angespannten Situation der Branche durch die zahlreichen aktuellen Veränderungen im Bereich der Normen, Verordnungen und Richtlinien sollte auch die nachfolgend skizzierte Entwicklung in Deutschland und Europa beachtet werden. Diese Betrachtung wird auf absehbare Zeit zwingend erforderlich.Produktkategorie-Regeln (PCR) und Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs) gibt es für (Bau)produkte seit geraumer Zeit. Für die Aufzugsbranche wird die Regel aktuell ins Leben gerufen. Somit reicht es bei der Betrachtung der Umwelteigenschaften von Aufzügen und deren Komponenten zukünftig nicht mehr aus, den Fokus nur auf gefährliche Stoffe und die Umweltverträglichkeit der eingesetzten Materialien zu richten.
Vom 26. - 29. März fand die 14. Liftmesse asansör in Istanbul statt. Die positiven Wirtschaftszahlen der Türkei, aber auch die visumfreie Einreise aus dem nahen Osten haben die asansör auf 432 Aussteller aus 28 Ländern wachsen lassen. Neben der interlift gehört die asansör damit zu den wichtigsten internationalen Aufzugsmessen der Welt.
Der VFA-Interlift beteiligte sich bereits zum dritten Mal mit einem Gemeinschaftsstand an der asansör. Die Mitglieder AFAG, Bode, Hydroware, Intorq, Mayr, Meiller, Pfeifer Drako, Schwartz Plastic, Siemens, SLC Sautter Lift Components, Wachendorff und Zagro haben auf dem German Pavillion ihre Produkte auf rund 140 Quadratmetern Ausstellungsfläche präsentiert.
Beim Betrieb von Aufzugsanlagen gibt es eine Reihe von Aufgabenstellungen, die für den sicheren Betrieb der Anlage notwendiger Weise zu leisten sind. Da diese Obliegenheiten zu einem erheblichen Teil fachspezifisch sind, sucht sich der verantwortliche Betreiber kompetente Partner zur Ausführung und rechtlichen Absicherung. Doch welche Pflichten hat der Betreiber im Detail, welche kann er durch die Vergabe von Aufträgen delegieren und welches juristische Restrisiko verbleibt bei ihm? Diese Fragen sollen nachfolgend geklärt werden.
"Gefährdungsbeurteilung" für Instandhalter und Betreiber von Aufzugsanlagen
Die VFA-Akademie bietet ab Herbst 2015 einen weiteren neuen Kurs an für Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte im Aufzugbau, Sachkundige Personen von Wartungs und Instandhaltungsunternehmen, Mitarbeiter von Prüforganisationen, Technische Verkäufer, z. B. aus Modernisierung, Befugte Personen der Betreiber. Die Teilnehmer erkennen, dokumentieren und beurteilen mögliche Gefährdungen rund um die vier Arbeitsplätze Zugänge, Maschinenraum, Schachtgrube und Kabinendach der Aufzuganlage.
Am 06. August 2014 wurden die Normen EN 81-20 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzüge – Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge) und EN 81-50 (Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einau von Aufzüge – Prüfungen – Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten) duch das CEN veröffentlicht. Diese Normen lösen die EN 81 Teil 1 und Teil 2 mit einer Übergangsfrist zum 31. August 2017 endgültig ab.
Ob der Titel dieses Shakespeare-Stücks auch für die am 07. Januar 2015 verabschiedete Betriebssicherheitsverordnung gilt, muss sich erst noch zeigen. Durch den Beschluss tritt die neue Verordnung jedenfalls zum 01. Juni 2015 in Kraft. Sie trägt den Titel: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV).
Intensive Fragen und Wünsche rund um das Thema "Dokumentation" von Teilnehmern aus den verschiedenen anderen VFA-Seminaren führten zur Konzeption dieser neuen Schulung. Die VFA-Dozenten Dipl.-Ing. Volker Lenzner und Dipl.-Ing. Walter Nübling erstellten das Kurskonzept, erarbeiteten die Schulungsunterlagen und vermitteln jetzt ihr Know-how im Kurs. Angesprochen sind Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Konstruktion, Entwicklung und Planung.
Zunächst ein paar Fakten: Südkorea ist mit 100.000 km² etwa 3,5 mal kleiner als die Bundesrepublik Deutschland. Bei 50 Mio. Einwohnern ergibt sich eine rechnerische Bevölkerungsdichte, die doppelt so hoch ist wie in Deutschland. Berücksichtigt man, dass 70% der Fläche Gebirge und teilweise unbesiedelbar ist, kommt in der verbleibenden Fläche eine noch deutlich höhere Bevölkerungsdichte zustande und zeigt damit die Relevanz der Aufzugindustrie. Im Ranking der Wirtschaftsleistung belegt Südkorea den 12. Platz eltweit (Deutschland den 4. Platz). Es existieren über 510 000 Aufzüge und jährlich kommen mehr als 25 000 neue Aufzüge hinzu, die in der Regel mehr als doppelt so viele altestellen besitzen als in Europa. Damit liegt Südkorea im Aufzugsranking innerhalb der ersten 10 Länder weltweit.
Egal ob Aufzüge im Kaufhaus, in Arztpraxen, Krankenhäusern, an Flughäfen, Bahnhöfen, in Hotels oder Wohnanlagen genutzt werden – 97 Prozent der Befragten geben an, dass der Aufzug technisch einwandfrei lief und stufen damit die Sicherheit der Aufzüge konstant hoch ein. Das hat eine repräsentative VFA-Umfrage der Bevölkerung zum Thema Sicherheit ergeben. Gestützt wird dieser Eindruck durch den im April 2014 erschienenen Anlagensicherheitsreport des VdTÜV. Im Jahr 2013 war jeder zweite Aufzug der rund 480.000 geprüften Anlagen mängelfrei, der beste Wert seit 2010. Noch im Jahr 2012 war nur jeder dritte der 450.000 geprüften Aufzüge komplett ohne Mängel. Die Zahl der geringfügigen Mängel hat sich in 2013 um 17 Prozent reduziert, ebenso ist die Zahl der schweren Unfälle seit 2010 kontinuierlich rückläufig.
In den kommenden drei Jahren werden die bewährten Normen DIN EN 81-1 und DIN EN 81-2 abgelöst durch die neuen Normen DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50. Diese Umstellung wird für alle Beteiligten aus der Aufzugsbranche erhebliche Auswirkungen haben. Mit einem neu entwickelten Seminar bietet die VFA-Akademie einen Beitrag zur Bewältigung dieser Aufgabe an. Das Seminar ist in zwei voneinander unabhängige Module aufgebaut, die an
Wenn man vom sichersten Verkehrsmittel spricht, denken Menschen sofort an das Flugzeug. Doch weit gefehlt, der Aufzug macht das Rennen. Nach Erhebungen gibt es derzeit ca. 690.000 Aufzüge in Deutschland und jährlich kommen in Näherung 2 % hinzu. Verbindliche Zahlen gibt es leider nicht, da der Gesetzgeber die Meldepflicht für Aufzüge 2003 abgeschafft hat. Statistiken gehen von einer Dunkelziffer von 150.000 Aufzügen aus, die seitdem durch das Raster gefallen sind und keinerlei wiederkehrender Prüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) – exemplarisch seien hier TÜV, DEKRA und GTÜ genannt – unterliegen. Trotz dieser definitiv zu hohen Zahl steht es um die Sicherheit der Aufzüge erfreulicherweise gut.
Im Vergleich zu den etwa 12 500 Neuanlagen, die jährlich in Deutschland neu installiert werden, stellt der Bestand von knapp 700 000 Aufzügen ein erhebliches Potenzial für die Modernisierung dieser Aufzugsanlagen dar. Die wichtigsten Ziele einer Modernisierung sind der Erhalt und die Verbesserung eines sicheren Betriebszustandes. Die VFA-Akademie startete im Frühjahr einen neuen Kurs zu diesem wichtigen Segment.
Im Zuge der Harmonisierung des europäischen Marktes werden die EU-Richtlinien und damit in Folge auch die nationalen Verordnungen sukzessive überarbeitet und angepasst. Vor kurzem hat dieser Vorgang mit Namen „New Legislative Framework (NFL)" auch die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG erreicht. Daher stellt sich die Frage, was dies für die Aufzugsbranche bedeutet und welche Anpassungen für die betroffenen Unternehmen erforderlich werden.
Die Richtlinie VDI 4707 Blatt 2 wurde im Oktober 2013 veröffentlicht. Der Vergleich von Aufzugsanlagen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz wird damit bereits in der Planungsphase möglich.
Die Akademie des VFA-Interlift e.V. hat am 20. und 21. März 2014 den ersten Kompaktkurs „Berechnungen im Aufzugbau" im VDIHaus in Stuttgart erfolgreich durchgeführt. Die Dozenten waren Prof. Dr.-Ing. Wolfram Vogel (Pfeifer Drako Drahtseilwerke GmbH & Co. KG), BSc MBA Conradin Jost (Bucher Hydraulics AG, Schweiz), Dr.-Ing. Tobias Brendel (Hundt & Partner Ingenieurgesellschaft mbH) sowie Dipl.-Ing. (FH) Walter Nübling (Dozent der Akademie des VFA-Interlift e.V.)
Für den VFA-Interlift wurde von der Henning GmbH in Schwelm die VFA-Software EnergyLabel entwickelt. Das Rechenprogramm unterstützt Aufzug-Hersteller, -Betreiber, -Service- unternehmen und -Sachverständige bei der Erstellung von Energiezertifikaten für Aufzüge nach VDI 4707. Die Rechenergebnisse aus der VFA-Software EnergyLabel fließen in das eigentliche Energiezertifikat und den Report ein. Dieser Bericht, bestehend aus Rechengang und Eingangsgrößen, kann zu Dokumentationszwecken gedruckt und auch im PDF-Format digitalisiert archiviert werden. Das VFA-EnergyCertificate mit Etiketten und ausgedruckten Bescheinigungen dokumentiert den Kunden die Mess- bzw. Rechenergebnisse. Anpassung der VDI 4707 Teil 1
Mit Veröffentlichung der EN ISO 25745 Teil 2 gibt es seit Oktober 2015 eine Norm zur energetischen Klassifizierung von Aufzügen. Damit muss die deutsche Richtlinie VDI 4707 Blatt 1 an die internationale Norm angepasst werden. In diesem Zusammenhang ist derzeit auch die Kennzeichnung auf Basis der Richtlinie unklar, zumal das Labelling auf europäischer Ebene jüngst in die Diskussion geraten und der Status auch national noch nicht endgültig geklärt ist. Bis zur abschließenden Bewertung durch den VDI stellt der VFA sein Software-Tool zu Zwecken der energetischen Kennzeichnung von Aufzügen nicht mehr zur Verfügung.
VFA-Aufzugsbuch
Das vorliegende Buch ist Einführung, Überblick und Nachschlagewerk für die verschiedenen Bereiche der Aufzugstechnik dar. Zahlreiche Autoren haben das Wissen der Branche zusammengetragen und allen Interessierten in Buchform zugänglich gemacht. Zusätzlich inspiriert wurde das Werk von den vielen Seminarteilnehmern unserer VFA-Akademie.
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