Normung

Richtlinien, Normen, Gesetze und Verordnungen für den Aufzugsbau

Aufzugsbahnhof UKE Hamburg

Seit 1985 wird in der Europäischen Gemeinschaft unter dem Begriff „New Approach" die Harmonisierung von Produktgruppen und der Abbau von Handelshemmnissen im Europäischen Binnenmarkt geregelt. Inzwischen traten über 20 EG-Richtlinien in Kraft. Sie alle müssen unter Berücksichtigung weltweiter Auswirkungen auf den GTBFT (Global Technical Barrier Free Trade) in ihrer jeweiligen Aktualisierung betrachtet, bewertet und kommuniziert werden.

Mitgliedernutzen: Kanalisierung der Informationsflut

Richtlinien, Normen, Gesetze und Verordnungen für den Aufzugsbau

Der VFA entlastet die Verantwortlichen in den Unternehmen dadurch, dass er Änderungen feststellt, weiterverfolgt und aufarbeitet. Die Menge an Informationen erfordert eine professionelle Beobachtung der regelsetzenden Behörden und Institutionen. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MR) und die Anpassung der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG (AufzR) haben die bisherigen Vorschriften hierzulande endgültig abgelöst. Über die Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wurden die europäischen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt (MR: 9. ProdSV und AufzR: 12. ProdSV). Die damit verbundenen Veränderungen bei Aufzügen mit Personenbeförderung wurden in der Neufassung der Aufzugsverordnung (AufzV) mit aktuellen Änderungen vom 01.12.2011 berücksichtigt. Für bestimmte Aufzugsarten ist die Maschinenverordnung maßgebend. Da von der EU eine Revision des „New Approach" derzeit in Arbeit ist, werden auch zukünftig Richtlinien angepasst oder umfangreich geändert.

Gefahrenanalyse

Für Aufzüge gilt die Beachtung der „grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen" (GSA). Mithilfe einer Gefahrenanalyse muss jeweils dokumentiert werden, dass die aktuellen Anforderungen eingehalten werden.

Geschieht dies nicht und führt dies zu Personen- und/oder Sachschäden, kann für das Unternehmen eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und damit ein hohes finanzielles Risiko die Folge sein. Um dem vorzubeugen, müssen sich Unternehmen mit dem aktuellen Stand der Normung beschäftigen. Dieser muss in die Anlagendokumentation übernommen werden, die mittlerweile eine erhebliche Bedeutung hat.

Mitgliedernutzen: Normenliste

Monatlich finden über 10.000 Normenbewegungen (Zurückziehungen, Änderungen, Ergänzungen, Neuausgaben) in der Aufzugsbranche statt. Das Beobachten und Analysieren dieser Änderungen bringt für Unternehmen einen erheblichen zeitlichen Aufwand mit sich. Der VFA pflegt für seine Mitglieder eine kontinuierlich wachsende "Normenliste" und erstellt darüber in regelmäßigen Abständen schriftliche Informationen.

VFA in Normengremien

Fachnormen werden bei Normungsorganisationen wie ISO, IEC, DIN, DKE, CEN oder CENELEC in Arbeitsgremien erarbeitet. Engagierte Unternehmen der Industrie entsenden Fachleute in diese Gremien und müssen dafür erhebliche Mittel aufwenden. Auch der VFA, dessen Kompetenz und Bedeutung unumstritten ist, setzt sich dort für die Interessen seiner Mitglieder ein.

Stand der Technik

Die Normen von heute haben sicherheitstechnische Relevanz sowie die widerlegbare Vermutungswirkung, dass die in den Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen vorgegebenen Schutzziele eingehalten werden. Heute ist es nicht mehr ausreichend, lediglich die Regeln der Technik zu befolgen. Heute müssen Unternehmen den „Stand der Technik" einhalten - eine neue Dimension in ihrer Verantwortung.