Informationen zum Betrieb von Aufzugsanlagen

Anlagenbetreiber in der Pflicht! – ein Überblick

Zielgruppe

Betreiber (Verwender, sog. „Arbeitgeber“) von Aufzugsanlagen

Inhalte

Der Betrieb von Aufzügen als überwachungspflichtige Anlage ist mit vielen Pflichten behaftet.

Wer ist überhaupt Betreiber? Wieso werden Betreiber von Aufzugsanlagen als „Arbeitgeber“ angesprochen? Was muss veranlasst werden, damit die Aufzugsanlage sicher betrieben wird und was muss für die Instandhaltung der Anlage getan werden? Was hat der Stand der Technik mit der Anlage zu tun? Was ist eine Gefährdungsbeurteilung, und braucht jede Aufzugsanlage eine? Und was macht eigentlich der Aufzugswärter?

Wir geben eine Übersicht über das zugrundeliegende Regelwerk für den Betrieb von Aufzugsanlagen: Betriebssicherheits-verordnung BetrSichV:2015 mit ihren aktuellen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Schwerpunkt TRBS 3121) das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen ÜAnlG sowie viele weitere.

Die Anforderungen aus den unterschiedlichen Bestandteilen des umfangreichen Regelwerks werden in ihrem Zusammenhang erläutert und anhand praktischer Beispiele veranschaulicht, ebenso die Aufgaben der sog. Befähigten Person.

Abschluss

VFA-Teilnahmebestätigung

Dozentin
  • Dipl.-Ing. Anne Zerno
Preise

VFA-Mitglieder € 180
VmA-Mitglieder € 200
Nicht-Mitglieder € 280

Die VFA-Akademie gGmbH ist von der Umsatzsteuer befreit.

Im Preis enthalten:
Seminarunterlagen, Verpflegung innerhalb der Seminarzeiten, Teilnahmebescheinigung

Nicht im Preis enthalten:
Übernachtung, Verpflegung außerhalb der Seminarzeiten

Storno:
50 % des Preises bei Storno ab vier Wochen vor Seminarbeginn

Förderungen:
Die VFA-Akademie akzeptiert z. B. den Bildungsscheck NRW.
Annahme weiterer Fördermöglichkeiten auf Anfrage.

Teilnehmerzahl:
max. 20 Personen

Termine & Anmeldung

Kursnr. BETR-2401

Di. 25.06.2024
online
via WebEx

Kursnr. BETR-2402

Di. 15.10.2024
online
via WebEx