Informationen zum Betrieb von Aufzugsanlagen
Anlagenbetreiber in der Pflicht! – ein Überblick
Betreiber (Verwender, sog. „Arbeitgeber“) von Aufzugsanlagen
Der Betrieb von Aufzügen als überwachungspflichtige Anlage ist mit vielen Pflichten behaftet.
Wer ist überhaupt Betreiber? Wieso werden Betreiber von Aufzugsanlagen als „Arbeitgeber“ angesprochen? Was muss veranlasst werden, damit die Aufzugsanlage sicher betrieben wird und was muss für die Instandhaltung der Anlage getan werden? Was hat der Stand der Technik mit der Anlage zu tun? Was ist eine Gefährdungsbeurteilung, und braucht jede Aufzugsanlage eine? Und was macht eigentlich der Aufzugswärter?
Wir geben eine Übersicht über das zugrundeliegende Regelwerk für den Betrieb von Aufzugsanlagen: Betriebssicherheits-verordnung BetrSichV:2015 mit ihren aktuellen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Schwerpunkt TRBS 3121) das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen ÜAnlG sowie viele weitere.
Die Anforderungen aus den unterschiedlichen Bestandteilen des umfangreichen Regelwerks werden in ihrem Zusammenhang erläutert und anhand praktischer Beispiele veranschaulicht, ebenso die Aufgaben der sog. Befähigten Person.
VFA-Teilnahmebestätigung
- Dipl.-Ing. Anne Zerno
VFA-Mitglieder € 180
VmA-Mitglieder € 200
Nicht-Mitglieder € 280
Die VFA-Akademie gGmbH ist von der Umsatzsteuer befreit.
Im Preis enthalten:
Seminarunterlagen, Verpflegung innerhalb der Seminarzeiten, Teilnahmebescheinigung
Nicht im Preis enthalten:
Übernachtung, Verpflegung außerhalb der Seminarzeiten
Storno:
50 % des Preises bei Storno ab vier Wochen vor Seminarbeginn
Förderungen:
Die VFA-Akademie akzeptiert z. B. den Bildungsscheck NRW.
Annahme weiterer Fördermöglichkeiten auf Anfrage.
Teilnehmerzahl:
max. 20 Personen
Kursnr. BETR-2401
Di. 25.06.2024
online
via WebEx
Kursnr. BETR-2402
Di. 15.10.2024
online
via WebEx