Qualifizierung zur Beauftragten Person

Die Tagesschulung wendet sich an Verwender/Betreiber von Aufzugsanlagen:
Die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV:2015 fordert vom Verwender/Betreiber die schriftliche Ernennung einer fachkundigen Person, die in seinem Auftrag die Aufzugsanlagen beaufsichtigt, sie und ihre Funktionen regelmäßig durch Inaugenscheinnahme kontrolliert und dabei festgestellte Mängel unverzüglich dem Betreiber meldet.

Zielgruppe
  • Verwender/Betreiber von Aufzugsanlagen
  • Hausmeister, Facility Manager
  • Servicetechniker im Aufzugbau

Mindestalter: 18 Jahre

Die BetrSichV fordert vom Verwender/Betreiber die Ernennung einer fachkundigen Person, die in seinem Auftrag die Aufzugsanlagen beaufsichtigt, sie regelmäßig durch Inaugenscheinnahme kontrolliert und dabei festgestellte Mängel unverzüglich dem Verwender/Betreiber meldet. Bei Mängeln, die Personen gefährden könnten, muss sie außerdem die Anlage außer Betrieb setzen und die Gefahrenstelle sichern können. Die Beauftragte Person ist ggf. auch der erste Ansprechpartner vor Ort für eine erforderliche Personenbefreiung.

Inhalte

Theorie

  • Gesetzliche Vorgaben für die Beauftragte Person
  • Betriebssicherheitsverordnung:2015 und TRBS
  • Gefahren am Aufzug
  • Aufzugsarten und -unterarten
  • Sicherheitsmaßnahmen bei der Aufzugskonstruktion
  • Regelmäßige Kontrollen am Aufzug: Inaugenscheinnahme
  • Personenbefreiung: Grundsätzliches Vorgehen; aus Seilaufzügen, aus Hydraulikaufzügen.
  • Dokumentation

Praxis

  • Schulung zur Personenbefreiung aus einer aktiven Aufzugsanlage
Abschluss

Schriftliche Erfolgskontrolle

VFA-Teilnahmebestätigung mit Vermerk über das Ergebnis der Erfolgskontrolle - als Grundlage für die Ernennung zur Beauftragten Person durch den Verwender/Betreiber

Dozenten

Dipl.-Ing. (FH) Werner Rau

Preise

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Die VFA-Akademie gGmbH ist von der Umsatzsteuer befreit.

Im Preis enthalten
Schulungsunterlagen, Fachkundezertifikat

Termine & Anmeldung

Kursnr. BEA-2201

nach Vereinbarung