Informationen zum Betrieb von Aufzugsanlagen
Anlagenbetreiber in der Pflicht! – ein Überblick
Betreiber (Verwender, sog. „Arbeitgeber“) von Aufzugsanlagen
Wer ist überhaupt Betreiber? Wieso werden Betreiber von Aufzugsanlagen als „Arbeitgeber“ angesprochen? Was muss veranlasst werden, damit die Aufzugsanlage sicher betrieben wird und was muss für die Instandhaltung der Anlage getan werden? Was hat der Stand der Technik mit der Anlage zu tun? Was ist eine Gefährdungsbeurteilung, und braucht jede Aufzugsanlage eine? Und was macht eigentlich der Aufzugswärter?
Wir geben eine Übersicht über das zugrundeliegende Regelwerk für den Betrieb von Aufzugsanlagen: Betriebssicherheits-verordnung BetrSichV:2015 mit ihren aktuellen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Schwerpunkt TRBS 3121) das Gesetz über über-wachungsbedürftige Anlagen ÜAnlG sowie viele weitere.
Die Anforderungen aus den unterschiedlichen Bestand-teilen des umfangreichen Regelwerks werden in ihrem Zusammenhang erläutert und anhand praktischer Beispiele veranschaulicht, ebenso die Aufgaben der sog. Befähigten Person.
VFA-Teilnahmebestätigung
- Dipl.-Ing. Anne Zerno
VFA-Mitglieder € 240
VmA-Mitglieder € 260
Nicht-Mitglieder € 320
Die VFA-Akademie gGmbH ist von der Umsatzsteuer befreit.
Im Preis enthalten:
Schulungsunterlagen in elektronischer Form im Nachgang zur Schulung, Teilnahmebestätigung in elektronischer Form
Nicht im Preis enthalten:
Übernachtung, Verpflegung außerhalb der Seminarzeiten
Storno:
50 % des Preises bei Storno ab vier Wochen vor Seminarbeginn
Förderungen:
Die VFA-Akademie akzeptiert z. B. den Bildungsscheck NRW.
Annahme weiterer Fördermöglichkeiten auf Anfrage.
Teilnehmerzahl:
max. 20 Personen
Kursnr. BETR-2501
Di. 18.03.2025
online
Kursnr. BETR-2502
Di. 07.10.2025
online