Qualifizierung nach DGUV 309-011 - Fremdgewerke

Qualifizierung nach DGUV 309-011 – Fremdgewerke

Neuer Kurs der VFA-Akademie erfolgreich gestartet: "Qualifizierung und Beauftragung von Beschäftigte aufzugsfremder Unternehmen für Arbeiten an Aufzugsanlagen - nach DGUV 309-011" oder: Wie der DGUV Grundsatz 309-011 Ihrem Monteur mehr Zeit für seine Kernaufgaben schenkt.

Hin und wieder müssen Fremdgewerke Arbeiten in und an Aufzugsanlagen durchführen. Diese Fremdgewerksmitarbeiter erhalten bisher eine Einweisung durch einen Aufzugsmonteur (Fachkundige Person), der die Aufzugsanlage für die Dauer der fremdgewerklichen Arbeiten ausschaltet, ggf. sichert und nach Beendigung der Arbeiten prüft und wieder in Betrieb nimmt. Die Fremdgewerksmitarbeiter dürfen als nicht fachkundige Person nicht selbstständig auf dem Fahrkorb fahren! Hier setzt der neue Lehrgang der VFA-Akademie an:

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