Richtlinien, Gesetze, Verordnungen und Normen
für den Aufzugsbau
Eine der wichtigen Aufgaben eines Fachverbandes ist die Information der Mitglieder über den Stand und die Veränderungen der für das Produkt Aufzüge und ihrer Komponenten wichtigen und relevanten Richtlinien, Gesetze, Verordnungen und Normen. Im Zuge der Europäisierung und Globalisierung der Märkte nimmt der Umfang und die Bedeutung sowie die Gewichtung dieses Informationsblockes ständig zu.
Informationsflut
Gefahrenanalyse
Normenliste
Technik
Bezugsquellenliste
Einer der Nutzen der Verbandsmitgliedschaft muß die Entlastung der in den Unternehmen Verantwortlichen im Hinblick auf die Feststellung und Verfolgung von Veränderungen auf dem genannten Gebiete sein, denn die Flut und die Qualität der Informationen erfordert eine professionelle Beobachtung der Ergebnisse der regelsetzenden Behörden und Institutionen.
Die seit dem 1. 7. 1999 wirksam gewordene Aufzugsrichtlinie 95/16/EG (AufzR) und die Neufassung der Maschinenrichtlinie 98/37/EG (MR) haben endgültig die bisherige Vorschriftenstruktur hierzulande abgelöst. Über die Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz (GSG) erfolgte die Umsetzung der europäischen Richtlinien in nationales Recht (MR: 9. GSGV und AufzR: 12. GSGV), und die Neufassung der Aufzugsverordnung (AufzV) vom 19. 06. 1998 berücksichtigt die damit verbundenen Veränderungen im technischen Recht über Aufzüge mit Personenbeförderung. Für bestimmte Aufzugsarten ist die Maschinenverordnung (s. 9. GSGV) maßgebend.
Gemeinsam für alle Aufzüge gilt, daß die GSA D Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu beachten sind und mittels einer Gefahrenanalyse die Einhaltung der gestellten Anforderungen dokumentiert wird. Bei Nichteinhaltung von Bestimmungen, die zu Personen- und/oder Sachschäden führten, kann über das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ein empfindlicher Eingriff in die wirtschaftliche Basis eines Unternehmers die Folge sein. Um einem solchen Risiko vorzubeugen, ist es unumgänglich, daß sich die Unternehmen einen Mindestbestand der erforderlichen Dokumente beschaffen sollten. Je nach Produktionsumfang sind diese mit den erforderlichen Produkt-Normen zu ergänzen.
Die Beobachtung der Veränderungen der Bestimmungen, die durch die internationalen, europäischen und nationalen Normungsgremien erarbeitet werden, erfordert einen nicht unerheblichen Aufwand, da monatlich über 10.000 Normenbewegungen (Zurückziehungen, Änderungen, Ergänzungen, Neuausgaben) daraufhin zu beobachten sind, ob diese unsere Branche betreffen. Die Ausgabe einer solchen "Normenliste" wird vom Verband vorbereitet und wird dann auch gepflegt werden. Die Erarbeitung von Fachnormen wird in den entsprechenden Arbeitsgremien bei den Normungsorganisationen wie ISO, IEC, DIN, DKE, CEN, CENELEC unter Beteiligung von Fachleuten aus der Industrie vorgenommen, für die die sich so engagierten Unternehmen erhebliche Mittel aufwenden. Hier wird die Gruppe des VFA, die mit ihren mittlerweile rund 150 Mitgliedern ein bedeutendes Gewicht erreicht hat, sich ebenfalls engagieren und ihr Erfahrungspotential in diese Arbeit einbringen.
Die Normung im herkömmlichen Sinne, nämlich die Vereinheitlichung von Maßen zum Zwecke einer wirtschaftlichen Herstellung und Verwendung solcher Teile, ist heute nicht mehr vordergründig. Die Normen von heute haben sicherheitstechnische Relevanz und haben die widerlegbare Vermutungswirkung, daß die in den Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen vorgegebenen Schutzziele eingehalten werden. Durch die Änderung der bisherigen Anforderung, Regeln der Technik befolgen zu müssen, ist durch die Forderung nach Einhaltung des "Stands der Technik" eine neue Dimension der Verantwortung den Unternehmen auferlegt worden.